Nachrichten

Alles zur Gesetzgebung rund um Explosivstoffausgangsstoffe

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Substanzen, die in verschiedenen Branchen wie der Landwirtschaft, dem Gesundheitswesen und der Lebensmittelindustrie legal verwendet werden, aber auch zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können. Um diese Stoffe besser zu regulieren und Missbrauch zu verhindern, hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2019/1148 erlassen. Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Aspekte dieser Verordnung, einschließlich der Verantwortlichkeiten von Lieferanten und Kunden.

Senden Sie diese Nachricht als E-Mail

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Was sind Ausgangsstoffe für Explosivstoffe?

Ausgangsstoffe sind Rohstoffe, die für die Herstellung von Explosivstoffen unerlässlich sind. Obwohl diese Stoffe in vielen legalen Produkten verwendet werden, können sie in konzentrierter Form gefährlich sein. Die Verordnung unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und meldepflichtigen Stoffen bei verdächtigen Transaktionen. Einige gängige Ausgangsstoffe, die unter diese Gesetzgebung fallen, sind:

  • Salpetersäure
  • Schwefelsäure
  • Wasserstoffperoxid
  • Natriumnitrat (Natronsalpeter)

Was beinhaltet die Gesetzgebung?

Die Europäische verordnung zielt darauf ab, den Besitz, die Verwendung und den Verkauf bestimmter Ausgangsstoffe zu regulieren. Das Gesetz sieht Beschränkungen für Privatpersonen vor und legt strenge Bedingungen für Handel und Lagerung fest.

Das Gesetz richtet sich an verschiedene Parteien:

  • Hersteller und Händler: Sie müssen für eine sichere Produktion, Lagerung und den Verkauf sorgen.
  • Einzelhändler: Sie müssen Kunden überprüfen und verdächtige Situationen melden.
  • Verwender: Unternehmen und Einzelpersonen, die Ausgangsstoffe verwenden, sind für die Einhaltung der Vorschriften und die Verhinderung von Missbrauch verantwortlich.

Die wichtigsten Punkte der Gesetzgebung

Verbot und Genehmigungspflicht

  • Privatpersonen dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr ohne Genehmigung kaufen oder verwenden.
  • Die Konzentration bestimmter Ausgangsstoffe ist begrenzt; Produkte über einem bestimmten Grenzwert dürfen nur an Unternehmen verkauft werden.

Meldepflicht

  • Unternehmen sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen, größere Diebstähle oder das Verschwinden von Grundstoffen unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Dies gilt auch für Online-Transaktionen. Eine Transaktion gilt als verdächtig, wenn ein Kunde ungewöhnliche Mengen von Grundstoffen bestellt, den Verwendungszweck nicht eindeutig angeben kann oder ungewöhnliche Zahlungsmethoden verwendet.

Registrierung und Dokumentation

  • Der Lieferant ist verpflichtet, von Käufern von Vorprodukten eine Erklärung einzuholen, in der Angaben zum Käufer, Verwendungszweck und Menge der Vorprodukte enthalten sind. Diese Erklärung ist 12 Monate gültig und muss 18 Monate lang sorgfältig registriert und dokumentiert werden.
  • Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, die Identität der Kontaktperson gemäß den Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu überprüfen.

Bewusstsein

Lieferanten müssen ihre Kunden über die Vorschriften und den verantwortungsvollen Umgang mit Vorprodukten informieren.

weitere Informationen finden sie unter https://www.nctv.nl/onderwerpen/explosieven/wet–en-regelgeving

Was bedeutet das für Synerlogic-Kunden?

Wenn für eine Transaktion oder laufende Transaktionen mit den genannten Ausgangsstoffen keine Erklärung abgegeben wird, ist Synerlogic gemäß der oben genannten Verordnung der Verkauf der gewünschten Ausgangsstoffe untersagt. Die Abgabe der Erklärung ist daher notwendig, um die Produktlieferung fortsetzen zu können.

Mit der Abgabe der Erklärung wird bestätigt, dass das Handelsprodukt und der darin enthaltene Stoff oder das darin enthaltene Gemisch ausschließlich für die angegebene Anwendung verwendet werden. Darüber hinaus darf das Produkt nur dann an Dritte verkauft oder geliefert werden, wenn diese ebenfalls eine Verwendungserklärung abgeben. Dabei sind die in der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 festgelegten Beschränkungen für das Angebot an Privatpersonen zu beachten.

Die europäische Verordnung 2019/1148 legt strenge Anforderungen an den Verkauf und Vertrieb von Ausgangsstoffen fest, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern. Die Einhaltung der Informationspflicht trägt zu einem sicheren und verantwortungsvollen Handel mit chemischen Stoffen bei.

Möchten Sie mehr erfahren?

Haben Sie Fragen zu den Vorschriften oder zur Einhaltung? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung.

 Kontaktieren Sie uns


Sicherheitsdatenblatt herunterladen

Nach dem Ausfüllen der Daten können Sie die Dateien herunterladen.

* = obligatorisch

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Ihre Informationen